Rechtsberatung

Länder planen Abschaffung der Zehnjahresfrist

Ber­lin, 15.10.2026. Eine Ab­schaf­fung der Zehn­jah­res­frist und eine „Ewig­keits­steu­er“ auf Im­mo­bi­li­en wäre Ver­trau­ens­bruch ge­gen­über pri­va­ten Ei­gen­tü­mern. Haus & Grund Deutsch­land kri­ti­siert die Emp­feh­lung des Fi­nanz­aus­schus­ses des Bun­des­ra­tes, die Zehn­jah­res­frist für pri­va­te Im­mo­bi­li­en­ver­käu­fe ab­zu­schaf­fen. Ge­win­ne aus dem Ver­kauf nicht selbst ge­nutz­ter Im­mo­bi­li­en wä­ren da­mit künf­tig un­ab­hän­gig von der Hal­te­dau­er steu­er­pflich­tig. „Aus ei­ner Steu­er auf Spe­ku­la­ti­ons­ge­schäf­te soll eine Ewig­keits­steu­er auf Im­mo­bi­li­en wer­den. Wer ein Miets­haus 20, 30 oder 40 Jah­re hält, hat nicht spe­ku­liert. Pri­va­te Ei­gen­tü­mer nach Jahr­zehn­ten beim Ver­kauf zur Kas­se zu bit­ten, ist völ­lig in­ak­zep­ta­bel“, er­klärt Haus & Grund-Prä­si­dent Kai War­ne­cke.

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Betriebskosten korrekt abrechnen – Vi­deo

  1.  der Ver­tei­ler­schlüs­sel ist nach Kos­ten­art und an­ge­wand­tem Maß­stab an­zu­ge­ben.
  2.  der An­teil des Mie­ters an den Kos­ten wird nach dem Ver­tei­ler­schlüs­sel be­rech­net
  3.  von der Sum­me von Zif­fer 2 sind die Vor­aus­zah­lun­gen des Mie­ters in Ab­zug zu brin­gen
  4.  das Er­geb­nis der Be­rech­nung ab Zif­fer 1. er­gibt eine Nach­zah­lung oder ein Gut­ha­ben.

Die Be­triebs­kos­ten­ab­rech­nung muss „rech­ne­risch nach­voll­zieh­bar“ sein und „aus sich her­aus ver­ständ­lich“. Bei­spiel  Betriebskostenabrechnung Muster Sie darf le­dig­lich ei­nen Zeit­raum von 12 Mo­na­ten um­fas­sen und muss dem Mie­ter in­ner­halb von 12 Mo­na­ten nach Ende des Ab­rech­nungs­zeit­raums mit­ge­teilt wer­den, an­sons­ten sind Nach­for­de­run­gen des Ver­mie­ters aus­ge­schlos­sen. Eine Nach­zah­lung wird erst fäl­lig. wenn der Mie­ter die Rech­nungs­be­le­ge ein­se­hen konn­te.